AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen für Veranstaltungen Stoffgeflüster, auch für solche Veranstaltungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Als Veranstaltungen werden alle Kurse von Stoffgeflüster bezeichnet.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem/der Verbraucher/-in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Textform (email). Erklärungen von Stoffgeflüster genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nichts anderes ergibt.
(3) Information zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Formular auf unserer Homepage) übermittelte Anmeldung bei Stoffgeflüster und die Annahme durch Stoffgeflüster zustande. Die Annahme von Stoffgeflüster erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung an den / die Anmeldende. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch Stoffgeflüster, z.B. wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt, erfolgt schriftlich.
(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Stoffgeflüster als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner/-in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (im Folgenden: Teilnehmer/-in) vorgenommen werden. Diese ist Stoffgeflüster namentlich mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) zu benennen. In diesem Fall treffen den/die Teilnehmer/-in Rechte und Pflichten, soweit dies nachfolgend besonders geregelt ist:
(3) Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Leistungsumfang von Stoffgeflüster und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Umfang der Leistungen von Stoffgeflüster (Ort, Zeit, Dauer, Thema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Programm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgelegten und im Internet auf unserer Homepage veröffentlichten Fassung.
(2) Stoffgeflüster kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Programm und auf unserer Homepage informiert.
(3) Für die Teilnahme am Angebot Stoffgeflüster gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Eine Ausnahme bilden die Kurse, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Hier gilt ein Mindestalter von acht Jahren.

(4) Die Kurse sind Einmal-Termine. Weitere Termine zur Fertigstellung der eigenen Projekte können jederzeit nachgebucht werden. Stoffgeflüster weist darauf hin, dass in einem drei/vier-stündigen Kurs Projekte eventuell nicht fertiggestellt werden.

4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von Stoffgeflüster im Programm. Änderungen gegenüber dem Programm kann Stoffgeflüster durch Aushang oder auf der Homepage bekannt machen.
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der/die Anmeldende verpflichtet sich unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung der ausgewiesenen Kosten an Stoffgeflüster vor Beginn der Veranstaltung.
(3) Das angegebene Entgelt ist lediglich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gültig, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl gelten Ziffern 5 und 7.
(4) Das Entgelt ist sofort nach Zugang der Anmeldebestätigung  zu entrichten. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Zahlungen können geleistet werden per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung oder durch  Überweisung.
(5) Beim Erwerb von Gutscheinen und für die Ausstellung von Bescheinigungen jeder Art ist das Entgelt per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung oder Überweisung sofort und vor Aushändigung des Gutscheins oder der Bescheinigung zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
5. Rücktritt und Kündigung durch Stoffgeflüster
(1) Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte  Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann Stoffgeflüster vom Vertrag zurücktreten.
(2) Stoffgeflüster kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen, die Stoffgeflüster nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/einer Kursleiters/-in, Schließung des Veranstaltungsraumes ohne geeignete Ausweichmöglichkeit) nicht stattfinden kann.
(3) In den Fällen von Absatz (1) und (2) ist der/die Vertragspartner/-in zu einer Zahlung nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen werden von Stoffgeflüster erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Stoffgeflüster sind ausgeschlossen.
(4) Stoffgeflüster kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung des Entgeltes trotz Nachfristsetzung,
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/-in, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/-in, gegenüber Teilnehmer/-innen oder Beschäftigten der Stoffgeflüster, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
6. Kündigung durch den/die Vertragspartner/-in
(1) Der/die Vertragspartner/-in kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, es gilt
Ziffer 1 (2). Die Erklärung muss spätestens 5 Arbeitstage (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung bei Stoffgeflüster eingegangen sein. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Kurse), ist der zeitlich erste Termin maßgeblich. Bei rechtzeitiger Kündigung ist der/die Vertragspartner/-in zu einer Zahlung nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen werden von Stoffgeflüster erstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
(2) Kündigungen gegenüber Kursleitern/-innen sind unwirksam. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.  
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
7. Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen
Stoffgeflüster kann Veranstaltungen, die die jeweilige festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, entweder gemäß Ziffer 5 (1) nicht durchführen oder unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder, wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung über eine Umlage trifft Stoffgeflüster in Absprache mit den Teilnehmer/-innen.
8. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/-in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/einer Kursleiters/-in angekündigt wurde.
(2) Stoffgeflüster kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen Stoffgeflüster für die Teilnehmer/-innen zumutbar ist.
9. Haftungsausschluss
(1) Falls durch Mitwirkung des Kindes Personen und Sachschäden während des Unterrichts verursacht werden, haftet Stoffgeflüster lediglich dann, wenn ihr die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist. Im Übrigen haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
(2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin während des Hin- bzw. Rückweges zu oder von den Veranstaltungen übernimmt Stoffgeflüster keine Haftung.
(3) Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen- und Sachschäden während des Unterrichts entstehen.
• In Kinderkursen obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer/-innen (im folgenden Kinder) bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltungszeit den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Toilettengänge und Pausen der Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem/der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z.B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Stoffgeflüster behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
• Nehmen Kinder und Erwachsene gemeinsam an Veranstaltungen teil, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.
10. Pflichten des Teilnehmers
(1) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
(2) Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihr oder ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume von Stoffgeflüster sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
(3) Der/die Teilnehmer/-in hat jede Nutzung bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
(4) Der/die Teilnehmer/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass er/sie über die psychischen und physischen Voraussetzungen verfügt, um gefahrlos an der gewählten Veranstaltung teilnehmen zu können.
11. Urheberschutz
(1) Das Kopieren und die Weitergabe von Veranstaltungsmaterialien, insbesondere Lehrmaterialien, ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
(2) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.
(3) Über Genehmigungen, die nur im Ausnahmefall erteilt werden, entscheidet die Leitung von Stoffgeflüster in Absprache mit den Betroffenen.
12. Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung und die Information nach Art. 13 / Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung von Betroffenendaten und die Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.
Stand: 15. August 2022
Widerrufsregelung
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stoffgelüster, Adresse, Telefon, Email) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerspruchsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

 

 

 

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